Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit betreten der Außen- und Innenanlagen des Soccerpark Taunus-Hills durch Mieter, Mitspieler und Besucher werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Soccerpark (KMS GbR) wirksam. 

AGB Soccerpark Taunus-Hills- Stand: September 2023

-   Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten haftet der Mieter der Platzbuchung in vollem Umfang. Darunter fallen z.B., jegliches Hängen und Klettern in den Netzsystemen 

-   Das Mitbringen von Tieren im Hallenbereich ist nicht gestattet.

-   Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung der Soccerpark Geschäftsführung.

-   Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

-   Fundsachen sind unverzüglich am Empfang abzuliefern.

-   Das Mitbringen von eigenen Getränken, außer Wasser in Plastikflaschen und der Verzehr von Speisen, jeglicher Art, ist untersagt. Reinigungskosten werden bei Zuwiderhandlung in Rechnung gestellt.

-   Glas, Gläser und sonstige Behälter dürfen nicht mit in die Halle genommen werden. Eine Ausnahme stellen lediglich die über die Gastronomie zu beziehenden Plastikflaschen dar.

-   Rauchen ist nur in dem ausgewiesenen Raucherraum der Gastronomie und außerhalb der geschlossenen Räumlichkeiten gestattet.

-   Jeder Besucher und Mieter des Centers hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

-   Das Betreten der Fußballfelder erfolgt auf eigene Gefahr.

-   Schulklassen und sonstige Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Sportstätte.

 

4. Haftung

Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften für die von ihren  Kinder bzw. Aufsichtspflichtigen verursachten Schäden, ohne dass es dazu des nachweisens eines Verschuldens bedarf - Das Betreten der Anlage und Plätze mit Schraubstollen ist untersagt.  Für eventuelle Schäden durch Benutzung von Schraubstollen haftet der Träger dieser Schuhe. 

 

5. Weitere Buchungen

Buchungen von Event-Paketen wie Ligen, Kindergeburtstagen, Firmenevents und Event-Paketen jeglicher Art unterliegen den Geschäftsbedingungen des jeweils zugrunde liegenden und vom Bucher unterschriebenen Vertrags oder Anmeldeformulars. 

 

6. Hausrecht / Haftungsausschluss

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen, externen Veranstaltern , dem Eigentümer des Geländes und des Centers, die Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern des Soccerpark Taunus-Hills bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen, gleich welcher Art, sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.

 

7. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

 

8. Fotos 

Mit betreten des Soccerpark Taunus-Hills erklärt sich jeder Gast damit einverstanden, jederzeit fotografiert oder gefilmt werden zu können. Ebenso erklärt sich jeder Gast damit einverstanden, Fotografien seiner Person auf Soccerpark-Taunus-Hills.de oder in Soccerpark-Broschüren veröffentlicht zu sehen. 

 

9. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien der Sitz der Gesellschaft als vereinbarter Gerichtsstand.

 

10. Datenschutz / Aufzeichnung von Filmdaten

Die Soccerpark-Kunden akzeptieren die Weitergabe der generierten Kundendaten, die durch Buchungen, Gewinnspiele und Anmeldungen für alle Produkte des Soccerpark entstehen, an die Sponsoren des Soccerpark. Der Soccerpark versichert, diese ausschließlich nur an Sponsoren weiterzuleiten. Die Aufzeichnung von Filmdaten in den Centern werden von Zeit zu Zeit gelöscht und dienen ausschließlich dem Schutz der Center vor Einbruch und dem Schutz der Kunden.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.